In dem Marketingplan konkretisiert sich das Marketing der Anwaltskanzlei: Dort geht es nicht mehr um die Planung und die Vorhaben, sondern um die eigentliche Umsetzung des Kanzleimarketings.
Die Anwaltskanzlei kann dem Marketingplan entnehmen:
Der Marketingplan ist somit die klare Anleitung zwischen dem Marketingkonzept und den in die Tat umgesetzten Marketingaktivitäten der Anwaltskanzlei.